Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

Die Zulassung an der KUG als außerordentliche*r Student*in zu einzelnen Lehrveranstaltungen ermöglicht den Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen ohne dabei einen Studienabschluss anzustreben. Ebenso dient die Mitbelegung an der KUG dazu, einzelne Lehrveranstaltungen absolvieren zu können, wenn man sein Hauptstudium an einer anderen Universität betreibt.

Mitbelegung

Studierende, die bereits an einer anderen Universität für ein Studium zugelassen sind und für dieses Studium an der KUG Prüfungen ablegen möchten (z.B. freie Wahlfächer), müssen sich als "Mitbeleger*in" melden.

Wenn man zum ersten Mal an der KUG mitbeglegt, muss man einen KUGonline-Bewerber*innen-Account erstellen sowie eine Bewerbung ausfüllen (Bewerbung erfassen: „sonstiges Studium – Mitbeleger"). Nach Absenden der Online Voranmeldung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen, kontaktiere fristgerecht per E-Mail das Studien- und Prüfungsmanagement, um alle notwendigen Formulare/Informationen zur Zulassung zu erhalten. Folgende Dokumente sind für die Zulassung erforderlich:


  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Studienblatt der "Stammuniversität"
  • eine Bestätigung der "Stammuniversität", dass jene Lehrveranstaltungen, welche an der KUG besucht werden, an der Stammuniversität nicht angeboten werden (dies trifft nur auf Studierende zu, deren "Stammuniversität" außerhalb von Graz liegt!)
  • ev. Maturazeugnis

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!


Studierende, die bereits an der KUG gemeldet sind/waren, müssen keinen neuen KUGonline-Bewerber*innen-Account erstellen, sondern lediglich die oben genannte Unterlagen während der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. der Nachfrist dem Studien- und Prüfungsmanagement per E-Mail übermitteln.

HINWEIS: Die Mitbelegung ist immer nur für ein Semester gültig! Man muss daher die Fortsetzung der Mitbelegung immer für das betreffende Semester während der Zulassungsfrist bzw. der Nachfrist dem Studien- und Prüfungsmanagement bekanntgeben. Zu diesem Zweck ist es ausreichend, dem Studien- und Prüfungsmanagement das Studienblatt der "Stammuniversität" für das betreffende Semester zu übermitteln.

Nach erfolgter Zulassung kann die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über KUGonline erfolgen.

Außerordentliche Zulassung

Bei der Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r unterscheidet man zwischen der Zulassung zu einem Universitätslehrgang und der Zulassung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen.

Universitätslehrgänge sind außerordentliche Studien mit festgelegtem Curriculum – siehe hierzu Lehrgänge für Kinder & Jugendliche oder postgraduale Lehrgänge. Hier sind die jeweiligen Zulassungsbedingungen zu erfüllen.

Außerordentliche Studierende, die nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen möchten, werden hingegen zu keinem bestimmten Studium oder Lehrgang zugelassen, sondern für den "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen".

Wenn man zum ersten Mal an der KUG außerordentlich zugelassen werden möchte ohne einen Abschluss anzustreben, muss man einen KUGonline-Bewerber*innen-Account erstellen sowie eine Bewerbung ausfüllen. Danach erfolgt die Zulassung per E-Mail.

Nach erfolgter Zulassung kann die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über KUGonline erfolgen.

Lehrveranstaltungen können jedoch nur nach Maßgabe des Angebots und vorhandener Plätze belegt werden.

HINWEIS: Es können nur wissenschaftliche Fächer belegt werden.

Für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen fallen Kosten an.

 

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.