Lehrgänge für Kinder & Jugendliche

| Foto: © KUG Alexander Wenzel

An der Kunstuniversität Graz werden für Kinder und Jugendliche Lehrgänge angeboten, die u.a. der Vorbereitung auf ein ordentliches Studium dienen.

Für Hochbegabten- und Vorbereitungslehrgänge ist die Online-Anmeldung rechtzeitig zum jeweiligen Anmeldeschluss (Wintersemester: 03. Juni oder 03. September – ACHTUNG: gilt nicht für alle Instrumente/Gesang! / Sommersemester: 13. Jänner) erforderlich, während bei den anderen Lehrgängen die Anmeldung über ein Anmeldeformular am betreffenden Institut erfolgt.

Nach erfolgter Anmeldung und bestandenem Zulassungsverfahren muss im Studien- und Prüfungsmanagement (Palais Meran, Leonhardstraße 15, EG) die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen!

Folgende Lehrgänge stehen zur Auswahl:

Im Hochbegabtenlehrgang „Instrumentalstudium“ werden die für hochbegabte Kinder und Jugendliche erforderlichen musikalisch-künstlerischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt, mit dem Ziel, ein ordentliches Studium aufnehmen zu können.

Wahl der Instrumente

  • Akkordeon
  • Basstuba
  • Fagott
  • Flöte
  • Gitarre
  • Harfe
  • Horn
  • Klarinette
  • Klavier
  • Kontrabass
  • Oboe
  • Orgel
  • Posaune
  • Saxofon
  • Schlaginstrumente
  • Trompete
  • Viola
  • Violine
  • Violoncello

Anmeldung & Zulassung

Voraussetzungen für die Zulassung zum Hochbegabtenlehrgang sind eine außerordentliche musikalische Begabung und physische Eignung für das gewählte Instrument. Diese Voraussetzungen sind im Zuge einer Zulassungsprüfung zu überprüfen. Über die Zulassung entscheidet eine Prüfungskommission, die von der Studiendekanin*vom Studiendekan eingesetzt wird.

Für die Zulassung zum Hochbegabtenlehrgang gibt es keine untere Altersgrenze. Der Hochbegabtenlehrgang kann bis zum vollendeten 19. Lebensjahr besucht werden (Stichtag 30.09.). Ab dem 15. Lebensjahr beträgt die Dauer des Lehrgangs höchstens zwei Semester.
Nach bestandener Zulassungsprüfung erfolgt die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender.

Achtung: Einige Lehrende unterrichten am Standort Oberschützen im Burgenland!

In den Vorbereitungslehrgängen werden die musikalisch-künstlerischen und theoretischen Kompetenzen entwickelt, die für eine Zulassungsprüfung für das ordentliche Studium in der gewählten Studienrichtung erforderlich sind und somit das Erreichen der im jeweiligen Curriculum definierten Anforderungen für die Zulassungsprüfung im Zentralen Künstlerischen Fach und in sonstigen Fächern bzw. das Erreichen weiterer Zulassungserfordernisse ermöglicht.

> Curriculum

Die Anmeldefristen entsprechen jenen des Bachelorstudiums.

 > Curriculum

Die Anmeldefristen entsprechen jenen des Bachelorstudiums.

> Curriculum

Die Anmeldefristen entsprechen jenen des jeweiligen Bachelorstudiums.

Achtung: Keine Zulassungsprüfungen im September!

In den Vorbereitungslehrgängen „Instrumentalstudium“ werden die für hochbegabte Kinder und Jugendliche erforderlichen musikalisch-künstlerischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt, mit dem Ziel, ein ordentliches Studium aufnehmen zu können.

Wahl der Instrumente

  • Akkordeon
  • Basstuba
  • Fagott
  • Flöte
  • Gitarre
  • Harfe
  • Horn
  • Klarinette
  • Klavier
  • Kontrabass
  • Oboe
  • Orgel
  • Posaune
  • Saxofon
  • Schlaginstrumente
  • Trompete
  • Viola
  • Violine
  • Violoncello

Anmeldung & Zulassung

Voraussetzungen für die Zulassung zu den Vorbereitungslehrgängen sind eine außerordentliche musikalische Begabung, physische Eignung für das gewählte Instrument und entsprechende instrumentale Vorkenntnisse. Diese Voraussetzungen sind im Zuge einer Zulassungsprüfung zu überprüfen. Über die Zulassung entscheidet eine Prüfungskommission, die von der Studiendekanin*vom Studiendekan eingesetzt wird.

Die Zulassung zu den Vorbereitungslehrgängen ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Die Lehrgänge können bis zum vollendeten 19. Lebensjahr belegt werden (Stichtag jeweils der 30.09.).

Nach bestandener Zulassungsprüfung erfolgt die Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r.

Achtung: Einige Lehrende unterrichten am Standort Oberschützen im Burgenland!

>> Weitere Informationen zum Lehrgang finden sich im Curriculum.

> Curriculum

Die Anmeldefrist entspricht jener des Bachelorstudiums.

> Curriculum

Die Anmeldefristen entsprechen jenen des Bachelorstudiums.

> Curriculum

Die Anmeldefristen entsprechen jenen des Bachelorstudiums.

Beim Universitätslehrgang Instrumentales und Vokales Musizieren steht das Erlernen des Instrumentalspiels bzw. des Singens im Sinne eines ganzheitlich orientierten Musizierens im Mittelpunkt.

Fachbereiche:

  • Musikalische Früherziehung für Kinder zwischen 4 und 7 Jahren
  • Instrumentales Musizieren bzw. Singen
  • Kinder- und Jugendchor
  • Musiktheorie

Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang:

  • Altersgemäßes Interesse für Singen und Musizieren
  • Mindestalter von 4 Jahren
  • Persönliche Anmeldung im Sekretariat des Instituts 5 bzw. bei der Lehrgangsleitung mittels Anmeldeformular.
  • Das Ansuchen um Zulassung/Fortsetzung berechtigt noch nicht zur Teilnahme am Lehrgang, da die Durchführung der Lehrveranstaltungen von der Anmeldung der Studierenden und der Verfügbarkeit der vorhandenen Plätze abhängig ist.

 

> Curriculum

> Informationen für die Erstzulassung zum Lehrgang

 

> Curriculum

> Informationen für die Erstzulassung zum Studium

> Anmeldeformular 
   (Abgabe beim Lehrgangsleiter oder Übermittlung per E-Mail an helmut.schmidinger[at]kug.ac.at)

> Aufnahmegespräch
   Nach Vereinbarung mit Herrn Mag. Dr. Helmut Schmidinger

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.