Krankheit & Versorgung

| Foto: © KUG Welcome Center / Zhuravlov

Das österreichische Gesundheitssystem gewährleistet durch die soziale Krankenversicherung für alle Bürger*innen das gleiche Recht auf hochwertige Gesundheitsversorgung. Das österreichische Gesundheitswesen beruht auf einem durch Pflichtversicherung gekennzeichneten Sozialversicherungsmodell, das die medizinische Versorgung im Krankheitsfall sichert. Der Zugang zu den einzelnen Leistungen wird über das Sozialversicherungsrecht geregelt. Alle Versicherten haben damit einen Rechtsanspruch auf solidarisch finanzierte Leistungen. In Österreich kann man überdies niedergelassene Ärzte und Ärztinnen (für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzte und -ärztinnen) frei wählen (was aber nicht zwingend bedeutet, dass eine volle Kostenübernahme erfolgen muss! Diese erfolgt nur bei Vertragsärzten und -ärztinnen der Krankenversicherungsträger und nur im Rahmen einer Krankenbehandlung! Wahlärzte und -ärztinnen haben beispielsweise kein Vertragsverhältnis zur Sozialversicherung).

Suche nach Ärzten und Ärztinnen

>>> Suche der Ärztekammer Steiermark

>>> Suche der Ärztekammer Burgenland

 

Hinweis: Bitte denke in jedem Fall an den Abschluss einer Krankenversicherung und informiere dich über die Leistungen, die deine staatliche oder private Krankenversicherung übernehmen würde!

Beachte außerdem, dass die Behandlungskosten teilweise oder sogar gänzlich selbst zu tragen sind, wenn man sich für eine*n Wahl- oder Privatarzt bzw. -ärztin entscheidet.

Suche nach Apotheken

>>> Apothekensuche

>>> Österreichische Apothekerkammer

 

Hinweis: In österreichischen Apotheken kann man verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel erhalten.

Ärzte und Ärztinnen müssen bestimmte Medikamente verschreiben (Rezeptgebühr!), die dann mittels des ausgestellten Rezepts in einer Apotheke erworben werden können.

Rezeptfreie Medikamente sind direkt in der Apotheke frei erhältlich.

Notdienst & Bereitschaftsdienst

Im Falle einer dringenden medizinischen (nicht lebensbedrohlichen) Notsituation am Wochenende oder an einem Feiertag kann man sich an folgende Anlaufstellen wenden:

>>> Bereitschaftsdienst (diensthabende Ordinationen)

>>> Gesundheitstelefon (1450)

Solltest du am Wochenende, an einem Feiertag oder nachts dringend Medikamente benötigen, kannst du diese in der nächsten Apotheke im Bereitschaftsdienst (siehe Apothekensuche) beziehen bzw. kannst du dich beim Apotheken-Ruf 1450 erkundigen.

Notrufnummern

  • Feuerwehr 122
  • Polizei 133 
  • Rettung 144
  • Europaweiter Notruf 112   
  • Gesundheitstelefon 1450
  • Vergiftungsinformationszentrale 01 406 43 43
  • Bergrettung 140
  • Ö3-Kummernummer 116 123
  • Coronavirus Infoline der AGES 0800 555 621 (bei Symptomen die 1450 wählen!)

Hinweis

Zu jedem Arzt- bzw. Ärztinnenbesuch sind die E-Card sowie (beim Erstbesuch) ein Lichtbildausweis mitzunehmen und vorzuweisen.

Für eine Konsultation bei einem Facharzt bzw. einer Fachärztin ist üblicherweise ein Überweisungsschein erforderlich, welchen i.d.R. praktische Ärzte und Ärztinnen ausstellen.  

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird vom Welcome Center der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.