Rechtliche Grundlagen

Gesetze und Verordnungen

 

Der II.Teil des Universitätsgesetzes idgF enthält alle Bestimmungen zum Studienrecht:

  • 1. Abschnitt (§§ 51-53): Allgemeine Bestimmungen
  • 2. Abschnitt (§§ 54-58): Studien
  • 3. Abschnitt (§§ 59-71): Studierende
  • 4. Abschnitt (§§ 72-79): Prüfungen
  • 5. Abschnitt (§§ 80-86): Bachelorarbeiten, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen
  • 6. Abschnitt (§§ 87-89): Akademische Grade
  • 7. Abschnitt (§ 90): Nostrifizierung
  • 8. Abschnitt (§§ 91-92): Studienbeitrag
  • 9. Abschnitt (§ 93): Sonderbestimmungen

 

  • Das Studienförderungsgesetz 1992 idgF regelt Ansprüche von Studierenden aus Österreich sowie für gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose auf Studienbeihilfe, Kostenbeiträge, Zuschüsse, Stipendien usw.
  • Die Studienbeitragsverordnung 2004 idgF regelt die Einhebung des Studienbeitrags (und damit gemeinsam einzuhebenden Beiträgen gemäß HSG 1998) sowie Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags.
  • Eine kurze Information zu diesen Themenbereichen ist auch hier zu finden.

 

  • Übersicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

Insbesondere:

Regelungen der KUG

 

Gemäß Universitätsgesetz 2002 idgF erlässt jede Universität durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst.

> Satzung der KUG

Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II.Teiles des Universitätsgesetzes 2002 idgF finden sich im 3. Abschnitt "Studienrecht" ab Seite 16 (§§ 40-78 der Satzung der KUG).

 

Alle Regelungen für die einzelnen Studien sind in den Curricula festgelegt. Darin finden sich unter anderem auch die Qualifikationsprofile und Stundentafeln, aus denen sich die Semesterempfehlungen für Lehrveranstaltungen erkennen lassen.

Die Curricula sowie auch gesondert die Qualifikationsprofile und die Stundentafeln finden sich in der Übersicht zum Studienangebot an der KUG.

Sonstiges

 

> Vizerektorin für Lehre und Internationales (Kontakt über das Büro Vizerektorat für Lehre und Internationales)

> Studiendekan (Kontakt über die Büroleiterin)

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Studiendekans sind in der Satzung der KUG im 3. Abschnitt "Studienrecht" ab Seite 16 (§§ 40-45) festgelegt.

 

Gemäß Universitätsgesetz 2002 idgF bzw. Satzung der KUG sind in folgenden dauerhaft eingerichteten Organen/Gremien an der KUG Vertreter*innen der Studierenden beteiligt:

  • Senat
  • Curriculakommissionen
  • Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Außerdem sind Studierendenvertreter*innen in Habilitations- und Berufungskommissionen, die jeweils für die Dauer eines solchen Verfahrens einberufen werden, aktiv.

In allen Fällen erfolgt die Nominierung bzw. Entsendung durch die ÖH-KUG.

 

Am besten durch Mitarbeit bei der Österreichischen Hochschüler*innenschaft an der KUG - in der Universitätsvertretung, in Fachreferaten, als Tutor*in und Berater*in, in Gremien und Kommissionen.

Bitte wende dich direkt an die ÖH-KUG.

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