Rechtliche Grundlagen
Gesetze und Verordnungen
Was sollte ich zum Universitätsgesetz 2002 wissen?
Der II.Teil des Universitätsgesetzes idgF enthält alle Bestimmungen zum Studienrecht:
- 1. Abschnitt (§§ 51-53): Allgemeine Bestimmungen
- 2. Abschnitt (§§ 54-58): Studien
- 3. Abschnitt (§§ 59-71): Studierende
- 4. Abschnitt (§§ 72-79): Prüfungen
- 5. Abschnitt (§§ 80-86): Bachelorarbeiten, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen
- 6. Abschnitt (§§ 87-89): Akademische Grade
- 7. Abschnitt (§ 90): Nostrifizierung
- 8. Abschnitt (§§ 91-92): Studienbeitrag
- 9. Abschnitt (§ 93): Sonderbestimmungen
Was sollte ich zu Studienbeihilfen, Studienförderungsmaßnahmen und Studienbeiträgen wissen?
- Das Studienförderungsgesetz 1992 idgF regelt Ansprüche von Studierenden aus Österreich sowie für gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose auf Studienbeihilfe, Kostenbeiträge, Zuschüsse, Stipendien usw.
- Die Studienbeitragsverordnung 2004 idgF regelt die Einhebung des Studienbeitrags (und damit gemeinsam einzuhebenden Beiträgen gemäß HSG 1998) sowie Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags.
- Eine kurze Information zu diesen Themenbereichen ist auch hier zu finden.
Welche weiteren Gesetze/Verordnungen könnten rund um mein Studium interessant sein?
Regelungen der KUG
Wo finde ich die zentralen Vorschriften der KUG?
Gemäß Universitätsgesetz 2002 idgF erlässt jede Universität durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst.
Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II.Teiles des Universitätsgesetzes 2002 idgF finden sich im 3. Abschnitt "Studienrecht" ab Seite 16 (§§ 40-78 der Satzung der KUG).
Wie ist mein Studium geregelt?
Alle Regelungen für die einzelnen Studien sind in den Curricula festgelegt. Darin finden sich unter anderem auch die Qualifikationsprofile und Stundentafeln, aus denen sich die Semesterempfehlungen für Lehrveranstaltungen erkennen lassen.
Die Curricula sowie auch gesondert die Qualifikationsprofile und die Stundentafeln finden sich in der Übersicht zum Studienangebot an der KUG.
Welche Regelungen gibt es im Bereich Frauenförderung und Geschlechtergleichstellung?
Sonstiges
Wer ist in studienrechtlichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt?
> Vizerektorin für Lehre und Internationales (Kontakt über das Büro Vizerektorat für Lehre und Internationales)
> Studiendekan (Kontakt über die Büroleiterin)
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Studiendekans sind in der Satzung der KUG im 3. Abschnitt "Studienrecht" ab Seite 16 (§§ 40-45) festgelegt.
In welchen Organen/Gremien sind Studierende vertreten? Wo kann ich mich beteiligen?
Gemäß Universitätsgesetz 2002 idgF bzw. Satzung der KUG sind in folgenden dauerhaft eingerichteten Organen/Gremien an der KUG Vertreter*innen der Studierenden beteiligt:
- Senat
- Curriculakommissionen
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Außerdem sind Studierendenvertreter*innen in Habilitations- und Berufungskommissionen, die jeweils für die Dauer eines solchen Verfahrens einberufen werden, aktiv.
In allen Fällen erfolgt die Nominierung bzw. Entsendung durch die ÖH-KUG.
Wie kann ich mich als Studierende*r für Studierende engagieren?
Am besten durch Mitarbeit bei der Österreichischen Hochschüler*innenschaft an der KUG - in der Universitätsvertretung, in Fachreferaten, als Tutor*in und Berater*in, in Gremien und Kommissionen.
Bitte wende dich direkt an die ÖH-KUG.
Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird vom Welcome Center der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.