Schritte nach Studienabschluss

> Sie beabsichtigen, an der KUG weiterzustudieren:

   >  Nach erfolgreich absolvierter abschließender Prüfung erhalten Sie eine Email-Verständigung an Ihre Studierendenemailadresse, ab wann Ihr Zeugnis zur Abholung in
       der Studien- und Prüfungsabteilung bereit liegt.
   >  Die unterzeichnete Absichtserklärung für ein Weiterstudium an der KUG ist spätestens bei Übernahme des Zeugnisses abzugeben.

> Sie streben kein Weiterstudium an:

   >  Nach erfolgreich absolvierter abschließender Prüfung erhalten Sie eine Email-Verständigung an Ihre Studierendenemailadresse, ab wann Ihr Zeugnis zur Abholung in
       der Studien- und Prüfungsabteilung bereit liegt.
   >  Das Zeugnis kann Ihnen nur dann ausgehändigt werden, wenn Sie eine vollständig ausgefüllte Bibliotheksbestätigung vorweisen können.

Sie haben in beiden Fällen die Möglichkeit, an der einmal im Jahr stattfindenden akademischen Feier teilzunehmen.