Studieren und Arbeiten

Ob du in Österreich arbeiten darfst, hängt grundsätzlich von

  • deiner Staatsangehörigkeit
  • der Art der Tätigkeit/Beschäftigungsform und
  • vom Typ der Aufenthaltsbewilligung (betrifft Drittstaatsangehörige) ab.

Staatsangehörigkeit

EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige dürfen in Österreich jeder Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie brauchen dafür keine Genehmigung (Beschäftigungsbewilligung).

 


 

Drittstaatsangehörige mit der „Aufenthaltsbewilligung Student“ müssen unbedingt die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) beachten (das Nichtbeachten dieser Bestimmungen kann zu strengen Strafen bis hin zur Verhängung eines Aufenthaltsverbots führen!), d.h.:

  • Beschäftigungsausmaß beachten!
  • Beschäftigungsbewilligung beachten!

 


 

HINWEIS: Im Zweifel erkundige dich bitte vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit unbedingt beim Arbeitsmarktservice (AMS) oder bei der Arbeiterkammer!

Tätigkeit / Beschäftigungsform

  • Unselbständige Beschäftigung mit Dienstvertrag

>>> Merkmale

Information für Drittstaatsangehörige:

Hier ist eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, die vom*von der Arbeitgeber*in vorab beim Arbeitsmarktservice beantragt werden muss.

Für Studierende entfällt eine Arbeitsmarktprüfung (bei einer solchen Arbeitsmarktprüfung wird geprüft, ob für die angestrebte Stelle keine andere geeignete Arbeitskraft am österreichischen Arbeitsmarkt verfügbar ist). Erst bei mehr als 20 Wochenstunden würde auch bei Studierenden eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich werden. Merke: Eine Beschäftigungsbewilligung ist hingegen auch bereits für geringfügige Beschäftigungen erforderlich! 

ACHTUNG: 20 Wochenstunden dürfen mit einer "Aufenthaltsbewilligung Student"nicht überschritten werden!


  • Selbstständige Erwerbstätigkeit mit Werkvertrag | Erwerbstätigkeit mit freiem Dienstvertrag:

>>> Merkmale

Ob eine Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige erforderlich ist, muss unbedingt vorab abgeklärt werden! Sozialversicherungs-, steuer- und gewerberechtliche Vorschriften sind zu beachten!  

Nach dem Studienabschluss

Nach dem Studienabschluss kann zum Zweck der Arbeitssuche (und unter Einhaltung der geltenden Voraussetzungen) bei der Niederlassungsbehörde einmalig die Verlängerung der „Aufenthaltsbewilligung – Student“ beantragt werden, womit sich die Aufenthaltsdauer um 12 Monate verlängert.

Studienabsolvent*innen können dann außerdem einen Antrag auf eineRot-Weiß-Rot-Karte stellen. Um diese Aufenthaltsbewilligung erhalten zu können, muss allerdings ein adäquater und dem Ausbildungsniveau entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden. 

Informationen zu Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ausländischer Künstler*innen in Österreich: http://www.artist-mobility.at.

Jobsuche

> Informationen des Career Service Centers

(Job-Infos und Musiker*innenvermittlung)

 

> Mitteilungsblatt der KUG

(z.B. Mitarbeit als studentische*r Mitarbeiter*in an der KUG)

 

> Informationen der ÖH-KUG

Beachte:

> Beachte in jedem Fall die Verdienstfreigrenzen beim Bezug von diversen Beihilfen, Stipendien oder sonstigen Förderungen!

> Beachte auch die Informationen zum Studienabschluss-Stipendium der KUG: Antrag und Verordnung des Rektorats

Weitere Informationen:

> Infoblatt "Studieren & Arbeiten" (PDF)

> Informationen zur Steuerpflicht

> Informationen der ÖH

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird vom Welcome Center der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.