Masterstudium Komposition - Musiktheater

Eine der faszinierendsten und zugleich rätselhaftesten menschlichen Tätigkeiten: KOMPOSITION, die Schöpfung eines zeitgenössischen musikalischen Kunstwerks, immer untrennbar verbunden mit der Grundfrage, was Musik eigentlich ist.

Die KUG bietet dafür eine breite Ausbildung begleitet von ästhetischer und gesellschaftlicher Reflexion auf höchstem Niveau sowie traumhafte musikpraktische Möglichkeiten (Konzerte, Zusammenarbeit mit PPCM, Projekte etc.).

MUSIKTHEORIE wird als Schnittstelle von musiktheoretischer Reflexion, historisch-systematischer wissenschaftlicher Forschung und künstlerischer Praxis verstanden. Schwerpunkte dabei sind Studien historischer Stile, musikalische Strukturen in Aufführungspraxis, Interpretation und Hörerfahrung, Grundlagen für eigenständige wissenschaftliche Forschung u.v.m.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 704
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 1 Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren


 

Professor*innen und Äquivalente

Bedrossian, Franck Univ.Prof.   Professur für Komposition

Black, Annesley Univ.Prof.   Professur für Komposition

Gadenstätter, Clemens Univ.Prof. Privatdozent   Professur für Musiktheorie-Musikanalyse

Lang, Klaus Univ.Prof. Mag.art.   Professur für Komposition mit Schwerpunkt kirchliche Komposition

 


 

Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium setzt grundsätzlich den positiven Abschluss des Bachelorstudiums „Komposition und Musiktheorie“ der KUG  oder eines anderen, gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Außerdem ist eine Zulassungsprüfung zu absolvieren.

Bitte beachte, dass du erst nach positiver Prüfung deiner Unterlagen durch den Studiendekan zum Zulassungskolloquium eingeladen werden kannst.

Melde dich rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss über die Online-Anmeldung an und reiche deine vollständigen Unterlagen ein!

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

VORAUSSETZUNGEN

Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Komposition“ oder „Musiktheorie“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Darüber hinaus ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium. Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines Zulassungskolloquiums vor einem Prüfungssenat.

Für Absolvent*innen des Bachelorstudiums „Komposition und Musiktheorie“ an der KUG gilt Folgendes:

Absolvent*innen des Bachelorstudiums der KUG sind für das weiterführende Masterstudium zuzulassen, sofern sie den entsprechenden Schwerpunkt im Bachelorstudium absolviert haben:

  • abgeschlossenes Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ mit dem Schwerpunkt Komposition -> Masterstudium Komposition
  • abgeschlossenes Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ mit dem Schwerpunkt Musiktheorie -> Masterstudium Musiktheorie

Ist dies nicht der Fall, kann die Zulassung nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgen.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

WICHTIG: Für die Masterstudien „Komposition“ und „Komposition-Musiktheater“ sind rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss 3 repräsentative Partituren sowie ein aktueller Lebenslauf einzureichen!

Erst nach Begutachtung der Arbeiten und nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan kann eine Einladung zur Zulassungsprüfung erfolgen!



Im Rahmen der Zulassungsprüfung wird Folgendes verlangt:

  • Vorlage und Präsentation von eigenständigen Kompositionen (Masterstudien Komposition und Komposition-Musiktheater) bzw. eigenständigen musiktheoretischen Arbeiten (Masterstudium Musiktheorie) und darauf basierendes Prüfungsgespräch
  • Demonstration musikalisch-praktischer Fähigkeiten

Hier finden sich die Zulassungsbedingungen

Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich im Schwierigkeitsgrad und inhaltlich an der Bachelorabschlussprüfung (siehe hierzu auch Curriculum) und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Studienwerber*innen haben im Rahmen der Zulassungsprüfung das künstlerisch-wissenschaftliche Potential zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.

Im Rahmen der Zulassungsprüfung kann außerdem festgelegt werden, ob und in welchem Umfang externe Studienwerber*innen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ zu absolvieren haben.

Die Zulassung zum Masterstudium Komposition-Musiktheater hat generell nur nach positiver Überprüfung der qualitativen Zulassungsbedingungen zu erfolgen.

Bitte beachte, dass aus deinen Unterlagen die genaue Bezeichnung deines zentralen künstlerischen Faches hervorgeht. Sollte dieses nicht explizit angeführt sein, lege bitte unbedingt auch eine Bestätigung deiner Hochschule (auf Briefpapier und mit Stempel/Unterschrift der Hochschule) mit der Angabe deines zentralen künstlerischen Faches bei.  

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.