Masterstudium Kompositions- und Musiktheoriepädagogik

Foto: Alexander Wenzel
| Foto: Alexander Wenzel

Die meisten Komponist*innen und Musiktheoretiker*innen unterrichten in ihrem Berufsleben – das Studium der Kompositions- und Musiktheoriepädagogik bietet die entsprechende Qualifikation. Der Studiengang ist ein vollwertiges künstlerisches Bachelor- und Masterstudium Komposition bzw. Musiktheorie, das um eine an der Praxis orientierte pädagogische Qualifizierung bereichert ist. Diese pädagogische Kompetenz wird mittlerweile in zahlreichen Berufsfeldern wie der Musikschule, Hochschule bzw. Universität, Regelschule und bei Musikvermittlungsprojekten an einem Konzerthaus erwartet. Das umfangreiche Lehrpraxisangebot erlaubt das Sammeln von Unterrichtserfahrung im Einzelunterricht (in der Kompositionsklasse für Kinder und Jugendliche der KUG), im Gruppenunterricht (in den musiktheoretischen Fächern der KUG) und im Projektunterricht (an unseren Partnerschulen).

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 789
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 1 Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren


 

Professor*innen und Äquivalente

Black, Annesley Univ.Prof.   Professur für Komposition

Dünser, Richard O.Univ.Prof. Mag.art.   Professur für Musiktheorie Universitätsdozent für Komposition

Lang, Klaus Univ.Prof. Mag.art.   Professur für Komposition mit Schwerpunkt kirchliche Komposition

Schmidinger, Helmut Univ.Prof. Mag.art. Dr.phil.   Professur für Kompositions- und Musiktheoriepädagogik

Utz, Christian Univ.Prof. Mag.art. Dr.phil. Privatdozent   Professur für Musiktheorie-Musikanalyse

 


 

Zulassung

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

Bitte beachte, dass aus deinen Unterlagen die genaue Bezeichnung deines zentralen künstlerischen Faches hervorgeht. Sollte dieses nicht explizit angeführt sein, lege bitte unbedingt auch eine Bestätigung deiner Hochschule (auf Briefpapier und mit Stempel/Unterschrift der Hochschule) mit der Angabe deines zentralen künstlerischen Faches bei.  

VORAUSSETZUNGEN

 

Für Absolvent*innen des Bachelorstudiums „Kompositions- und Musiktheoriepädagogik“ an der KUG gilt:

Absolvent*innen des Bachelorstudiums der KUG sind für das weiterführende Masterstudium ohne weitere Auflagen zuzulassen.

 

Für externe Studienwerber*innen (kein Bachelorstudium der Studienrichtung „Kompositions- und Musiktheoriepädagogik“ an der KUG absolviert) gilt Folgendes:

Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Kompositions- und Musiktheoriepädagogik“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Darüber hinaus ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium. Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen einer Zulassungsprüfung vor einem Prüfungssenat.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

 

Im Rahmen der Zulassungsprüfung wird Folgendes verlangt:

  • Vorlage und Präsentation von eigenständigen Kompositionen oder eigenständigen musiktheoretischen Arbeiten und darauf basierendes Prüfungsgespräch
  • Demonstration musikalisch-praktischer Fähigkeiten

Hier finden sich die Zulassungsbedingungen

 

Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich im Schwierigkeitsgrad und inhaltlich an der Bachelorabschlussprüfung (siehe hierzu Curriculum) und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Studienwerber*innen haben im Rahmen der Zulassungsprüfung das künstlerisch-wissenschaftliche Potential zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.

Im Rahmen der Zulassungsprüfung kann außerdem festgelegt werden, ob und in welchem Umfang externe Studienwerber*innen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Kompositions- und Musiktheoriepädagogik“ zu absolvieren haben.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.