Masterstudium Orchesterdirigieren

Foto: J.J.Kucek
| Foto: J.J.Kucek

Die Studienrichtung Dirigieren bietet für den gesamten Bereich der Musikleitung - ob für Vokal- oder Instrumentalensembles, im Konzert oder Opernbereich, ob für Berufs- oder Amateurchöre, für Sinfonieorchester oder für Instrumentalensembles in speziellen Formationen - eine umfassende Ausbildung an. Auch auf dem Gebiet der Musiktheaterkorrepetition (und hier vorwiegend für die vielfältigen Tätigkeitsbereiche an Opernhäusern) wird man in einem breitgefächerten Studienangebot auf die Arbeit in den verschiedenen Genres des Musiktheaters vorbereitet. Umfangreiche musiktheoretische Kompetenzen, aufführungspraktische Kenntnisse in alter und zeitgenössischer Musik bilden, zusammen mit den umfassenden praxisbezogenen Lehrinhalten, einen fundierten Grundstein für den Berufseinstieg.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 706
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Anmeldung & Zulassung

Studienbeginn: Wintersemester & Sommersemester

Anmeldefristen & Zulassungsprüfungstermine:
Prüfungstermin Juni

ACHTUNG: Im September 2023 finden keine Zulassungsprüfungen für Orchesterdirigieren statt.

Zulassungsanforderungen & Zulassungsprüfung

Zur Online-Anmeldung
Anleitung für die Online-Anmeldung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 1 Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren


 

Professor*innen und Äquivalente

Dörner, Wolfgang Ao.Univ.Prof. Mag.art. Dr.phil.   Universitätsdozent für Dirigieren

Fruhmann, Günter Ao.Univ.Prof.   Universitätsdozent für Korrepetition

Piollet, Marc Univ.Prof.   Professur für Orchesterdirigieren

 


 

Zulassung

Für externe Studienwerber*innen (kein Bachelorstudium der Studienrichtung Dirigieren an der KUG absolviert) gilt Folgendes: Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Dirigieren“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Darüber hinaus ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium. Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen einer Zulassungsprüfung vor einem Prüfungssenat.

Melde dich rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss über die Online-Anmeldung an und reiche deine vollständigen Unterlagen ein!

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

VORAUSSETZUNGEN

Sofern der fachverwandte Schwerpunkt im Bachelorstudium „Dirigieren“ an der KUG abgeschlossen wurde, kann eine Zulassung zum Masterstudium erfolgen:

  • BA Dirigieren mit Schwerpunkt Orchesterdirigieren -> MA Orchesterdirigieren
  • BA Dirigieren mit Schwerpunkt Chordirigieren -> MA Chordirigieren
  • BA Dirigieren mit Schwerpunkt Korrepetition -> MA Musiktheaterkorrepetition

Ist dies nicht der Fall, kann eine Zulassung erst nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgen.

Führe rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss die Online-Anmeldung in deiner KUGonline-Visitenkarte durch (Achtung: Bitte erstelle keinen neuen Bewerber*innen-Account, wenn du bereits Studierende*r an der KUG bist und über einen Studierenden-Account verfügst), um dich zur Zulassungsprüfung anzumelden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

Im Rahmen der Zulassungsprüfung wird Folgendes überprüft:

  • Dirigentische Begabung durch Vordirigieren eines Pflichtprogrammes (siehe Prüfungsanforderungen) und Lösung der vom Prüfungssenat gestellten dirigentischen Aufgaben
  • Demonstration musikalisch-praktischer Fähigkeiten
  • Zusätzlich für „Dirigieren-Musiktheaterkorrepetition“: Vorspielen verschiedener Klavierauszüge des auferlegten Pflichtprogrammes

 

Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich im Schwierigkeitsgrad und inhaltlich an der Bachelorabschlussprüfung (siehe hierzu auch Curriculum) und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Studienwerber*innen haben im Rahmen der Zulassungsprüfung das künstlerische Potential zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.

Im Rahmen der Zulassungsprüfung kann außerdem festgelegt werden, ob und in welchem Umfang externe Studienwerber*innen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Dirigieren“ zu absolvieren haben.

Bitte beachte, dass aus deinen Unterlagen die genaue Bezeichnung deines zentralen künstlerischen Faches hervorgeht. Sollte dieses nicht explizit angeführt sein, lege bitte unbedingt auch eine Bestätigung deiner Hochschule (auf Briefpapier und mit Stempel/Unterschrift der Hochschule) mit der Angabe deines zentralen künstlerischen Faches bei.  

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.