Masterstudium Musik- und Theatervermittlung

| Lucija Novak

Musik- und Theatervermittlung stiftet Beziehungen zwischen Publikum und Bühne und eröffnet Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, Geschlechter, sozialer und ethnischer Hintergründe Möglichkeiten, am kulturellen Leben teilzuhaben.

Die Vermittlung von Musik und Theater ist fester Bestandteil des Kulturbetriebs und ein schnell wachsendes Tätigkeitsfeld mit vielfältigen Berufsbildern.

Das Masterstudium Musik- und Theatervermittlung bereitet die Studierenden auf eine künstlerische Berufswelt vor, die sich ständig verändert und bildet sie zu Vermittler*innen aus, die kreative Projekte entwickeln, leiten und organisieren können.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 634
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 5 - Musikpädagogik


 

Professor*innen und Äquivalente

 


 

Zulassung

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

ACHTUNG: Die Online-Anmeldung ist sowohl von externen als auch von internen Studienwerber*innen bis zum 1. Juni durchzuführen. Curriculum Vitae und Motivationsschreiben (Details siehe Prüfungsanforderungen) sind im Bewerbermanagement hochzuladen. Eine Einladung zur Zulassungsprüfung kann erst nach Bewertung der Einreichunterlagen erfolgen.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.